Gesund leben – bewusst genießen

pure nature

Willkommen bei pure nature – Ihrem Wegbegleiter zu mehr Vitalität, Lebensfreude und innerer Balance.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich – Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge zwischen Andrea Fleischmann, Zum Flughafen 29, 91074 Herzogenaurach, Telefon: 0175/ 5073795, E-Mail: info@purenature-andrea.com (nachfolgend „Veranstalterin“) und Kunden welche Verbraucher oder Unternehmer sein können. (nachfolgend auch „Teilnehmer“ genannt). Ich verwende nachfolgend das generische Maskulinum um den Lesefluss zu vereinfachen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Coachingtermine werden nur mit volljährigen Teilnehmern durchgeführt.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit den Teilnehmern haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungen der Veranstalterin
2.1 Die Veranstalterin bietet Dienstleistungen im Bereich Fastenwandern, Kochen, sowie Entspannungs- und Achtsamkeitstraining an.
2.2 Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website der Veranstalterin bzw. aus dem jeweiligen Angebot der Veranstalterin an die Teilnehmer.
2.3 Die Veranstalterin erbringt ihre Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet die Veranstalterin aber nicht.
2.4 Die auf der Website, in Werbemitteln oder in Anmeldebestätigungen angegebenen Dauer der Veranstaltungen sind Circa-Angaben. Sie können in Abhängigkeit von der Gruppengröße, dem Wetter oder anderer Gegebenheiten abweichen und länger oder kürzer sein. Hierdurch entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer sowie keine Haftung der Veranstalterin. Die Veranstalterin bemüht sich jedoch, die angegeben Zeiten möglichst genau einzuhalten.
2.5 Sofern bei Ausflügen in die Natur vorab Streckenführungen bekannt gegeben werden, dienen diese lediglich als Anhaltspunkt. Die Sicherheit steht im Vordergrund. Die Veranstalterin behält sich vor, die Strecke gemäß den aktuellen Umständen und Bedingungen anzupassen.

3. Vertragsschluss
3.1 Dienstleistungen der Veranstalterin, deren Inhalt in der Leistungsbeschreibung auf der Website der Veranstalterin genau definiert ist, können per e-Mail oder Telefon bei der Veranstalterin beauftragt werden. Insoweit gilt für den Vertragsschluss Folgendes:
Die auf der Website der Veranstalterin beschriebenen Leistungen stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe einer Willenserklärung (Angebot) des Teilnehmers dar.
Der Teilnehmer kann sein Angebot per e-Mail, Formular oder telefonisch bei der Veranstalterin abgeben. Dabei teilt der Teilnehmer die gewünschte Veranstaltung und des gewünschten bzw. angebotenen Zeitraumes sowie weitere Vertragsinformationen wie Vorname, Nachname, Telefonnummer, sowie die E-Mail-Adresse mit.
Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Veranstalterin bei einem Telefonanruf unmittelbar oder bei Angeboten des Teilnehmers per e-Mail oder Formular durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Mail innerhalb von maximal 5 Werktagen.
3.2 Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm bei der Beauftragung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass er unter dieser Adresse die von der Veranstalterin versandten E-Mails empfangen kann.
3.3 Jeder Teilnehmer haftet gegenüber der Veranstalterin gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.
3.4 Nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl wird eine Warteliste in Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung geführt.
3.5 Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Dienstleistungen der Veranstalterin sind kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung sowie die jeweiligen Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. aus dem jeweiligen Angebot der Veranstalterin.
4.2 Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro.
4.3 Den Teilnehmern stehen als Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung, Vorkasse oder PayPal zur Verfügung.
4.4 Die Zahlung ist vor Durchführung der Dienstleistung nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.
4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

5. Stornierungsbedingungen / Rücktritt
5.1 Bei verspäteter Ankunft des Teilnehmers zum vereinbarten und gebuchten Termin kann der gebuchte Termin verkürzt werden und der volle Preis berechnet werden.
5.2 Eine Umbuchung auf einen späteren Termin gilt als Rücktritt für den gebuchten Termin.
5.3 Grundsätzlich gelten für die Zimmerbuchungen immer die jeweiligen Stornobedingungen der Partner (Begegnungshäuser und Hotels) der Veranstalterin.
5.4 Sofern das Fastenleiter Honorar direkt an die Veranstalterin bezahlt wird, gelten folgende Stornobedingungen:
5.4.1 Bis 6 Wochen vor Anreise > Kostenfreie Stornierung
5.4.2 Bis 4 Wochen vor Anreise > 50 Prozent des vereinbarten Honorars
5.4.3 Bis 2 Wochen vor Anreise > 100 Prozent des Honorars
5.5 Bei Umbuchung bis 4 Wochen vor Beginn der Fastenwoche auf einen anderen Kurs bei der Veranstalterin entfallen die Stornogebühren auf das Honorar der Veranstalterin.
5.6 Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
5.7 Jeder Rücktritt muss, sofern nicht telefonisch gebucht wurde, in Textform (e-Mail) erklärt werden.
5.8 Die geltende AGB der Partnerhäuser bleiben bestehen.
5.9 Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Veranstalterin kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.10 Teilnehmer können bis zum vereinbarten Termin verlangen, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und an dem gebuchten Termin teilnimmt. Die Veranstalterin kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den Anforderungen des Termins nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.11 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Teilnehmerin in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Veranstalterin mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des der Veranstalterin mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

6. Rücktritt durch die Veranstalterin/Absagen/Verschiebungen des Termins
6.1. Die Veranstalterin behält sich vor, in folgenden Fällen vor Beginn des vereinbarten Termins vom Vertrag zurückzutreten oder nach Start der Veranstaltung den Vertrag zu kündigen:
6.1.1. Bis 5 Tage vor Veranstaltungstermin:
Bei Nichterreichen der im Angebot angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Teilnehmer erhalten den bereit bezahlten Teilnahmepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
6.1.2. Wenn die Veranstalterin vor Veranstaltungstermin Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Veranstaltung befürchten lassen, erhalten.
6.1.3. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Veranstalterin nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Veranstalterin, so behält sie den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
6.1.4. Wenn höhere Umstände (Unzugänglichkeit des Orts, zu geringe Teilnehmerzahl, Gewitter oder Gewittermeldungen, starkem Regenfall, Glatteis, extremer Hitze oder andere Wetterverhältnisse, die die Veranstaltung zu gefährlich oder unmöglich machen oder Krankheit der Kursleitung) dazu führen, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann. In diesen Fällen erfolgt eine sofortige Information der Teilnehmer. Der Teilnehmer kann sich dann entscheiden, ob er die Veranstaltung an einem anderen Termin wahrnehmen will, oder den bezahlten Preis zurückerhält.
6.2. Wetterbedingte Verschiebungen/Absagen von Veranstaltungen können sehr kurzfristig auch noch am Tag der Veranstaltung vorkommen. In diesem Fall werden die Teilnehmer telefonisch, per WhatsApp oder per Mail informiert. Jeder Teilnehmer wird daher gebeten, vor Aufbruch zum Treffpunkt seine Mailboxen auf aktuelle Nachrichten der Veranstalterin zu kontrollieren.
6.3. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das gilt insbesondere, wenn
• Weisungen der Veranstalterin wiederholt oder schwer missachtet werden
• Teilnehmer alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen
• Teilnehmer Waffen mit sich führen
• Teilnehmer Gewalt gegen Personen verüben oder androhen oder
• ein sonstiges Verhalten zeigen, dass geeignet ist, die Sicherheit der Teilnehmer oder des Personals zu beeinträchtigen.
Der Ausschluss einer Person hat keinen Einfluss auf die Vergütung.
6.4. Muss eine bereits laufende Veranstaltung aus wichtigem Grund abgebrochen werden (z.B. wegen Wetterumschwungs, bei Gewitter oder Gewittermeldungen, starkem Regenfall, Glatteis, extremer Hitze, Brand, Steinschlag, Erkrankung eines Teilnehmers etc.) und ist bereits mehr als 50% der Veranstaltungszeit erbracht, erfolgt keine Erstattung von Gebühren.
6.5. Die Entscheidung, ob eine die Sicherheit beeinträchtigende Wetterlage vorliegt, steht im Ermessen der Veranstalterin. Für den Fall, dass diese davon ausgeht, dass es sich um schlechtes Wetter handelt, hat der Teilnehmer zu beweisen, dass eine die Sicherheit beeinträchtigende Situation vorlag.

7. Haftung der Veranstalterin – Hinweise zu Gefahren der Teilnehmer
Die Veranstalterin haftet dem Teilnehmern gegenüber wie folgt:
7.1 Die Veranstalterin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
• aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Verletzt die Veranstalterin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern die Veranstalterin nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Veranstalterin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist eine Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen.
7.4 Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Aktivitäten im Freien, in Naturgebieten bekannte und unerwartete Risiken mit sich bringen können, die dazu führen können, dass es zu Verletzungen, Tod oder Sachbeschädigungen kommen kann. Der Teilnehmer versteht, dass derartige Risiken in der freien Natur nicht vollständig auszuschließen oder zu vermeiden sind, ohne die wesentlichen Eigenschaften der Aktivität selbst zu gefährden. Die Risiken umfassen insbesondere Ausrutschen und Hinfallen des Teilnehmers; herabfallende Gegenstände; wetter/wasserbedingte Ereignisse; Erschöpfung; Temperatureinwirkung und Wetterextreme, Unterkühlung, Hyperthermie (hitzebedingte Erkrankungen), Hitzeerschöpfung, Sonnenbrand, Dehydration; sowie Risiken hervorgerufen durch potenziell gefährliche Wildtiere, Insektenstichen und gefährlichem oder giftigen Pflanzen und Pilzen; Unfälle oder Erkrankungen an abgelegenen Orten ohne sofortige, direkte medizinische Einrichtungen und Notfallbehandlung sowie körperliche oder mentale Anstrengungen im Zusammenhang mit dieser Aktivität.
7.5 Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu und bestätigt, alle mit der Veranstaltung verbundenen Risiken zu akzeptieren und zu übernehmen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich freiwillig.
7.6 Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Auftragserteilung gleichzeitig, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt um an der Veranstaltung teilnehmen können.
7.7 Jeder Teilnehmer benutzt den Wald/die Natur auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist für alle seine Handlungen selbst verantwortlich, und somit auch bei einem erlittenen Unfall, wenn der Unfall einen unglücklichen Zufall darstellt, Folge von höherer Gewalt ist oder einzig Folge des unrichtigen Verhaltens der verunfallten Person und somit von ihr selber verschuldet ist.
7.8 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Veranstalterin für dessen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers – Hinweise an Teilnehmer
8.1. Für die Teilnahme an Outdoor-Veranstaltungen wird eine gewisse körperliche Fitness bzw. Belastungsfähigkeit vorausgesetzt.
8.2. Die Veranstaltung soll allen Beteiligten Freude bereiten. Die Sicherheit der Teilnehmer steht an erster Stelle. Den Anweisungen der Veranstalterin ist daher Folge zu leisten.
8.3. Beim Fastenwandern handelt es sich um „Fasten für Gesunde“, also Präventivfasten – Seminare
8.4. Das Fasten hat immer eine Wirkung auf den gesamten Organismus. Bei bestimmten Erkrankungen und Medikamenten ist daher Vorsicht geboten. Das Fasten kann die Wirkung zahlreicher Medikamente beeinflussen und Sie sollten immer Rücksprache mit einem Arzt halten
8.5. Bei der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich für Gesund hält, freiwillig und auf eigene Verantwortung am Seminar teilnimmt.
8.6. Zu Beginn des Seminars verpflichtet sich der Teilnehmer die ausgefüllte Glauberanamnese unterschrieben mitzubringen und auszuhändigen.
8.7. Bei Basen-, Hildegard- und Intervallfastenwochen gilt: Die Einnahme von Medikamenten und Erkrankungen muss bei der Buchung angegeben werden. Da es sich nicht um ein Heilfasten handelt, ist die Teilnahme in den meisten Fällen nach Rücksprache mit einem Arzt und auch mit mir möglich.
8.8. Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen eines Seminars nicht gewachsen, so liegt es in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für andere bedeuten würde, besteht kein Anspruch.
8.9. Bitte kommen Sie zu den Veranstaltungen pünktlich zu den Veranstaltungsorten oder Treffpunkten. Informieren Sie uns bitte bei Verspätungen rechtzeitig. Die Wartezeit beträgt maximal 15 Minuten, da andere Teilnehmer ein Recht auf einen zeitnahen Beginn der Veranstaltung haben.
8.10. Beachten Sie, dass Parkplatzkapazitäten am Waldrand oft begrenzt sind.
8.11. Die Veranstalterin bittet alle Teilnehmer, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.12. Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich der Veranstalterin vor Ort zur Kenntnis zu geben.
8.13. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.14. Teilnehmer haben selbst für entsprechend, dem Wetter angemessene Kleidung und festes Schuhwerk zu sorgen und ausreichend selbst Essen und ausreichend Trinken sowie Insekten-/ Sonnenschutz mitzuführen. Wir empfehlen – unabhängig von der Jahreszeit – festes Schuhwerk, lange Hosen und langärmlige Oberbekleidung als Schutz vor Sonneneinstrahlung, Insekten und der Umgebung (z.B. Ästen).
8.15. Fastenwanderungen finden im Freien und bei (fast) jedem Wetter statt. Der Jahreszeit und dem Wetter angepasste Kleidung und Sonnenschutz setzen wir voraus. Eine Absage des Teilnehmers wegen schlechter Kleidung oder schlechten Wetters wird als Stornierung des Teilnehmers gewertet. Daher ist bei kurzfristigen Absagen durch den Teilnehmer die Gebühr in voller Höhe zu zahlen. Hiervon ausgenommen ist höhere Gewalt – siehe 6.1.4.
8.16. Es gibt kein schlechtes Wetter, nur unangepasste Kleidung. Daher sind Regen und nasser Untergrund keine höhere Gewalt und Grund für eine kostenfreie Stornierung.
8.17. Der Teilnehmende muss damit rechnen, dass die Begehbarkeit von Wegen bei Nässe, Schnee und Eisglätte erschwert ist.
8.18. Alle Teilnehmer haben angemessene Vernunft und Vorsicht walten zu lassen.
8.19. Jeder Teilnehmer hat sich physisch und psychisch vorzubereiten und sich angemessen auszurüsten.
8.20. Bekannte Vorerkrankungen, wie Allergien, Herzprobleme, Epilepsie, etc. oder andere physische oder psychische Beeinträchtigungen bitten wir Sie, der Veranstalterin vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Die Angaben werden vertraulich behandelt und entsprechend berücksichtigt.
8.21. Eventuell benötigte Notfallmedikamente sind von Teilnehmer selbst mitzuführen.
8.22. Im Falle von Verletzungen kann es etwas dauern, bis Hilfe kommen kann. Es besteht seitens der Veranstalterin kein Abholservice.
8.23. Jeder Teilnehmer wird gebeten, ein voll aufgeladenes Mobiltelefon zu Veranstaltungen in der freien Natur mitzuführen. Bitte schalten Sie Ihr Mobiltelefon zu Veranstaltungsbeginn auf „lautlos“.
8.24. Die Mitnahme von Tieren während der Veranstaltung ist nicht gestattet, sofern nicht vorab dies durch die Veranstalterin in Textform genehmigt worden ist.
8.25. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.
8.26. Die Tier- und Pflanzenwelt ist ausdrücklich zu schützen. Achtsamkeit in und mit der Natur ist oberstes Gebot. Ein Verstoß dagegen kann zum sofortigen Ausschluss aus wichtigem Grund aus der Veranstaltung führen.
8.27. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungen wie Fastenwandern, Coaching kein Ersatz für medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen sind.
8.28. Die Veranstalterin macht keine Heilversprechen. Sie erstellt keine Diagnosen im medizinischen Sinne. Die Veranstaltungen sind kein Ersatz für die Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten. Bei Beschwerden und Erkrankungen konsultieren Sie bitte einen Arzt oder Heilpraktiker.
8.29. Private Aufnahmen von der Veranstaltung sind erlaubt, sofern sie den Ablauf der Veranstaltung nicht stören und alle Teilnehmer bei Aufnahmen, auf denen Sie abgebildet sind, einverstanden sind. Eine Veröffentlichung von Fotos, auch im Internet z.B. auf social Media wie Facebook oder Instagram, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die abgebildeten Personen.
8.30. Audioaufzeichnungen sind nicht erlaubt.
8.31. Der Teilnehmer hat in der freien Natur seinen Müll wieder selbst mitzunehmen.

9. Speicherung der Vertragsbestimmungen
9.1. Die Vertragsbedingungen und Ihre Bestelldaten werden bei der Veranstalterin gespeichert, sind jedoch nach Vertragsschluss für den Teilnehmern nicht über das Internet abrufbar oder einsehbar.

10. Rechtswahl, Vertragssprache
10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2. Vertragssprache ist Deutsch.

11. Hinweise nach VSBG
11.1. Die Veranstalterin nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Stand 20.01.2026

Immer informiert sein.

news
am liebsten gesund